Verhinderungspflege

Nutzen Sie eine Verhinderungspflege für gelegentliche Auszeiten

Von Zeit zu Zeit oder bei plötzlich auftretender Krankheit benötigt ein pflegender Angehöriger eine Auszeit für einen Erholungsurlaub. Auch kann es sein, dass ein Arztbesuch ansteht und die zu pflegende Person für ein paar Stunden am Tag alleine bleiben müsste. Um hier den pflegenden Angehörigen zu entlasten und ihm diese Auszeit zu ermöglichen, kommt unser Ambulanter Pflegedienst zu Ihnen nach Hause. Wir kümmern uns um die Versorgung Ihres Angehörigen, so dass Sie beruhigt Ihren Tätigkeiten nachgehen können. Ihr Angehöriger kann so, trotz Abwesenheit der normalerweise pflegenden Person, in seiner gewohnten häuslichen Umgebung bleiben.

Diese Leistung wird als Verhinderungspflege, Ersatzpflege oder auch Pflegevertretung bezeichnet. Die genannten Leistungen werden vom Gesetzgeber bis zu einer gewissen Höhe und in einem festgelegten Zeitraum zusätzlich übernommen. Das bisher bezogene Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege ungekürzt weitergezahlt.

Um die Leistungen dieser Art zu erhalten, muss die betreffende Person einen Pflegegrad haben.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird.

Diese unter §45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken.

Wir stehen mit unseren kompetenten und einfühlsamen Mitarbeiterinnen an Ihrer Seite und versorgen – gerne auch kurzfristig – Ihre Angehörigen optimal während Ihrer Abwesenheit. So können Sie ohne Sorge Ihre freie Zeit gestalten.

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