Hauswirtschaftliche Unterstützung

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.

Um die Leistungen dieser Art zu erhalten, muss die betreffende Person einen Pflegegrad haben.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird.

Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken.

 

Gerne unterstützen wir unsere Patienten auch bei der Bewältigung Ihres Haushalts und bieten Ihnen unsere Servicekräfte bei und nach Bedarf an.

Unser Dienstleistungsangebot umfasst:

  • Reinigung Ihrer Wohnung
  • Pflege Ihrer Wäsche
  • Erledigung Ihrer Einkäufe
  • Hausmeisterdienste

Diese Leistungen können bei Vorliegen eines Pflegegrades direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden. Sprechen Sie uns einfach an – unser ambulanter Pflegedienst unterbreitet Ihnen ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot!

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