Beratung bei Geldleistungsempfängern

Beratungsbesuche bei Empfängern von Pflegegeld

In unseren Aufgabenbereich als Ambulanter Pflegedienst fallen selbstverständlich auch Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Pflegeversicherung), die von den Kassen verbindlich vorgeschrieben sind, sofern Sie Pflegegeld beziehen. Insofern sind Sie verpflichtet, regelmäßig Beratungsbesuche zu ermöglichen. Die Häufigkeit der vorgeschriebenen Pflegebesuche ergibt sich durch den Pflegegrad. Diese Leistung muss durch eine Pflegefachkraft ausgeführt werden.

 

Die Besuche stellen die Qualität Ihrer häuslichen Pflege sicher

Ziel der Beratungseinsätze ist es, dem pflegenden Angehörigen eine regelmäßige fachliche Unterstützung zur Seite zu stellen und damit die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. In den Pflegegraden 1 und 2 muss dieser Besuch mindestens einmal im halben Jahr erfolgen; in dem Pflegegrad 3 muss dieser Besuch sogar regelmäßig im Abstand von 3 Monaten durchgeführt werden.

 

Es entstehen keine Kosten für Sie

Während des Besuchs verschafft sich die Pflegefachkraft ein Bild über den Pflegezustand und stellt eine entsprechende Bescheinigung für die Pflegekasse aus. Der Pflegeeinsatz wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, so dass keine Kosten für Sie entstehen.

Wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause – vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!

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